Rechtshinweise

Übersicht | Rechtshinweisen und Verordnungen

Hier erfahren Sie, was Sie beim Einsatz von Werbeartikeln steuerrechtlich beachten müssen und erhalten Hinweise zu Verordnungen, die bestimmte Produkte oder Verfahrensweisen betreffen.

Steuerliche Behandlung von Werbeartikeln

§37b des Einkommensteuergesetzes regelt die steuerliche Behandlung von Werbeartikeln und die steuerliche Pauschalierung bei Sachzuwendungen.

Weitere Informationen finden Sie z.B. beim Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft e.V.:

https://gww.de/gesetze-verordnungen/estg/
oder hier:
https://www.haufe.de/personal/entgelt/lohnsteuer-aufmerksamkeiten-und-kleine-geschenke/grenze-fuer-streuwerbeartikel_78_515350.html


Werbeartikel bis 35 Euro

sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar (pro Jahr und Empfänger). Dabei gilt der Netto-Kaufpreis des Artikels inkl. Werbedruck, ohne Versand- / Verpackungskosten. Die Nettogrenze gilt nur bei Personen und Gesellschaften, die vorsteuerabzugsberechtigt sind.

 

Werbeartikel über 10 Euro

müssen als Sachzuwendung besteuert werden, und die Empfänger sind listenmäßig festzuhalten.

 

Geringerwertige Werbeartikel

(max. 10 Euro) gelten als Streuartikel und sind von der Pauschalbesteuerung und Nachweispflicht ausgenommen. 

 

Höherwertige Werbeartikel

(über 35 Euro) können nicht als Betriebsausgabe abgerechnet werden.

Der Steuersatz für diese höherwertigen Sachzuwendungen beträgt z.Zt. 30% (zuzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag).

Um dem Empfänger zu ersparen, die Sachzuwendungen als geldwerten und steuerpflichtigen Vorteil in seiner Steuererklärung angeben zu müssen, kann der Zuwendende eine Pauschalierung der Einkommensteuer des Empfängers vornehmen. Der Zuwendende muss den Empfänger darüber informieren, dass er die Pauschalierung anwendet.
Die Pauschalsteuer ist als Betriebsausgabe abziehbar, wenn der Empfänger ein Arbeitnehmer des Zuwendenden ist. Für Werbeartikel an Nichtarbeitnehmer ist sie nur absetzbar, wenn die Anschaffungskosten 35 Euro (Netto-Kaufpreis des Artikels inkl. Werbedruck, ohne Versand- / Verpackungskosten) innerhalb eines Wirtschaftsjahres nicht übersteigen.

Da die gesetzlichen Vorgaben kompliziert sind, sollten Sie sich mit Ihrem Steuerberater abstimmen.

Weitere Informationen können Sie hier einsehen bzw. herunterladen.

Urheberrechtsgesetz

Die Reform des Urheberrechtsgesetzes ist mit Wirkung vom 01.01.08 in Kraft getreten.
Weitere Informationen erhalten Sie hier im Schreiben vom 28.01.2008 der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte).

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GEMA Vergütunggemäß §§ 54, 54a UrhG für die Zeit ab dem 01.07.2012
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BITCOM Presseinfo gegen die Verteuerung von USB-Sticks und Speicherkarten

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Anmerkung:
Für Geräte (z.B. USB-Speicher), die von uns bezogen werden und der GEMA-Abgabe unterliegen, sind diese Abgaben bereits im Kaufpreis enthalten und werden entsprechend abgeführt.

Neues Batteriegesetz
11/2009

Das neue Batteriegesetz wurde am 30. Juni im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt zum 1. Dezember 2009 in Kraft. Es setzt die europäische Altbatterierichtlinie in nationales Recht um. Das BattG gilt für alle Batterien, auch für solche, die in andere Produkte eingebaut oder anderen Produkten beigefügt sind. Es unterscheidet nach Fahrzeug-, Industrie- und Gerätebatterien.Das Gesetz beschränkt den Einsatz von Quecksilber und Cadmium in Batterien und Akkumulatoren und legt für Gerätebatterien verbindliche Rücknahmequoten von 35% bis zum Jahr 2012 und 45% bis zum Jahr 2016 fest, die von den Herstellern und Importeuren über flächendeckend tätige Rücknahmesysteme erreicht werden müssen. Für Fahrzeug- und Industriebatterien sollen die Rücknahmestrukturen des Handels beibehalten werden. Bei der Abgabe einer Starterbatterie(z. B. für Autos und Motorräder) soll ein Pfand erhoben werden, wenn keine alte Batterie zurückgegeben wird. Bei Spezialbatterien müssen sich Endverbraucher, Hersteller und Vertreiber über die Rücknahme einigen.
Das Inverkehrbringen von Batterien und Akkumulatoren ist ab dem 1. Dezember 2009 nur noch Herstellern und Importeuren gestattet, die sich zuvor gegenüber dem beim Umweltbundesamt (
www.umweltbundesamt.de) geführten Register angezeigt und dabei Angaben zur Wahrnehmung ihrer Produktverantwortung hinterlegt haben. Ab 1. März 2010 dürfen keine Batterien mehr vertrieben werden, die von nicht registrierten Herstellern stammen. Die bundesweite Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Verhängung von Bußgeldern wird vom Umweltbundesamt vorgenommen werden.

Batteriegesetz vom 30.06.2009
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Batteriegesetz letzte Änderung vom 02.02.2010
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Batteriegesetz – BGA Information

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Anmerkung:
Für die Batterien, die von uns bezogen werden, auch wenn sie in Geräte ein- oder beigelegt sind, wurden zuvor die entsprechenden Vorschriften berücksichtigt und entsprechende Abgaben bereits abgeführt.

Offsetdruck

Eine solche Anordnung kann eine Druckfarbe übertragen. Für weitere Farben werden mehrere solcher Druckwerke hintereinander gestaffelt. Die Folie durchläuft dabei alle Stationen je nach Anzahl der Farben. Hauptsächlich werden Motive als Raster in den CMYK-Farben dargestellt, aber es können auch zusätzliche Farbwerke mit Schmuckfarben installiert sein.
Pro Druckfarbe wird ein Klischee benötigt. Ähnlich wie beim Tampondruck wird das Klischee mit Hilfe eines Druckfilmes, einer Fotolackschicht, nachfolgender UV-Belichtung und abschließender Auswaschung hergestellt. Die ausgewaschenen Bereiche sind lipophil, d.h. sie ziehen Öle an und stoßen Wasser ab. Die nicht ausgewaschenen Bereiche sind hydrophil, d.h. sie ziehen Wasser an. Die fetthaltige Druckfarbe wird nun beim Abrollen von den hydrophilen Bereichen abgestoßen, an den lipophilen Stellen bleibt sie aber haften und kann auf die Gummiwalze übertragen werden.
Heute werden allerdings immer mehr Maschinen eingesetzt, die das Druckmotiv direkt vom Computer auf das Klischee übertragen (Computer to plate). Dabei wird Zeit und Geld gespart.

 

Anwendungen:

Werbeartikel (Einzelblätter bei Zettelblöcken, Haftnotizpapieren, Einbände von Ordnern…), Prospekte, Zeitungen, Werbefolien.

 

Besonderheiten:

Nur beim Offsetdruck ist es die Regel, dass die Druckpreise samt Klischee-Erstellung in den Artikelpreis eingerechnet wird. Das ist der Grund, weshalb bei Staffelpreisen ein deutlicher Preisabfall zu höheren Stückzahlen zu Stande kommt.

Feuerzeugverordnung

Die Feuerzeugverordnung wurde erlassen, damit Kinder nicht in Gefahr geraten. In kurzen Sätzen kann man zusammenfassen:

  • Feuerzeuge müssen eine geeignete Kindersicherung aufweisen.
  • Novelty-Feuerzeuge sind verboten (das sind Feuerzeuge, die andere Figuren nachbilden und für Kinder besonders interessant erscheinen).
  • Luxus-Feuerzeuge können unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht einer Kindersicherung ausgenommen werden.

 

Genauere Beschreibungen finden Sie hier:

Verordnung über das Inverkehrbringen kindergesicherter Feuerzeuge (Feuerzeugverordnung)
„Feuerzeugverordnung vom 3. April 2007 (BGBl. I S. 486), die zuletzt durch die Verordnung vom 9. Januar 2009 (BGBl. I S. 33) geändert worden ist“

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Feuerzeugverordnung

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Erste Verordnung zur Änderung der Feuerzeugverordnung
Nachricht vom 30.07.2008

Sicherheit für Kinder
Feuerzeuge ohne Kindersicherung sowie Feuerzeuge mit Unterhaltungseffekten dürfen mit dem heutigen Tag nicht mehr verkauft werden. Am 29. Juli 2008 ist die Erste Verordnung zur Änderung der Feuerzeugverordnung verkündet worden und mit dem heutigen Tag in Kraft getreten.
Damit dürfen Feuerzeuge, die nicht gegen die Benutzung durch Kleinkinder abgesichert sind, sowie solche, die aussehen wie Spielzeug oder die Gegenständen ähneln, mit denen Kinder im täglichen Leben umgehen (so genannte Feuerzeuge mit Unterhaltungseffekten), nicht mehr an Verbraucher abgegeben werden.

Bereits seit 17. April 2007 ist das erstmalige Inverkehrbringen nicht-kindergesicherter Feuerzeuge durch Hersteller und Importeure untersagt. Der Abverkauf noch im Handel befindlicher Restbestände war noch möglich. Diese Möglichkeit endet nun mit dem Inkrafttreten der Ersten Verordnung zur Änderung der Feuerzeugverordnung. Grundlage für diese Verordnung ist eine inhaltsgleiche Regelung der Europäischen Kommission. Deutschland war verpflichtet, diese in nationales Recht umzusetzen.

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Wertvolle Informationen rund um das Thema „Kindersicher Feuerzeuge“
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Anmerkung:
Wir liefern nur Feuerzeuge, die mit den geltenden Vorschriften konform sind.