Muss jeder Artikel mit dem Inverkehrbringer gekennzeichnet werden?

In der Regel ja, aber es gibt Ausnahmen meist dann, wenn der Artikel technisch nicht damit versehen werden kann, wenn seine Funktion oder eigentliche Tauglichkeit dadurch beeinträchtigt wird oder es ihn so sehr verunstaltet, dass es unzumutbar erscheint. So recht es z.B. bei Umhängebändern, wenn diese einzeln in Polybeutel verpackt sind und auf der Verpackung ein Aufkleber aufgebracht ist. Auf Kugelschreibern darf darauf ganz verzichtet werden.